KOSTEN
Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu anfallenden Kosten.
Die Höhe der anwaltlichen Vergütung ergibt sich grundsätzlich entweder aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder aus einer Vergütungs- oder Honorarvereinbarung.
Vergütungsvereinbarungen sind statt der Abrechnung der gesetzlichen Gebühren immer möglich. Es sind jedoch die Regelungen der §§ 49b BRAO und 3a ff. RVG zu beachten.In gerichtlichen Verfahren können die gesetzlichen Gebühren jedoch nicht durch Vereinbarungen unterschritten werden. Die Vereinbarung einer höheren als der gesetzlichen Vergütung ist jederzeit möglich.
Im Fall einer Vergütungsvereinbarung gehen Sie bitte von einem Stundensatz von 150 EUR netto = 178,50 EUR brutto aus, der minutengenau abgerechnet wird.
Die Höhe eines pauschalen Honorars hängt von dem zu bearbeitenden Mandat ab.
Erstberatung: Die Kosten für eine umfassende rechtliche Erstberatung betragen maximal 190,00 EUR netto = 226,10 EUR brutto.
Meine Vergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Maßgeblich ist der Gegenstandswert.
Im Einzelfall kann eine Honorarvereinbarung abgeschlossen werden.
Asylverfahren beim BAMF: Hier fällt eine Honorarpauschale in Höhe von 500 EUR (inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer), bei mehreren Familienangehörigen in Höhe von 750 EUR inkl. .gesetzl. MwSt. Vor dem ersten Tätigwerden wird eine Anzahlung in Höhe von 200 EUR, bzw. 250 EUR fällig.
Verwaltungsverfahren vor einer anderen Behörde: Hier richten sich die Kosten nach den gesetzlichen Gebühren. Maßgeblich ist der Gegenstandswert. Vor dem ersten Tätigwerden wird eine Anzahlung in Höhe von 200 EUR fällig.
Klagen: Hier richten sich die Kosten nach den gesetzlichen Gebühren. Maßgeblich ist der Gegenstandswert. Vor dem ersten Tätigwerden wird eine Anzahlung in Höhe von 200 EUR fällig.
Ratenzahlung: Nach Leistung der Anzahlung kann bei Bedarf eine Ratenzahlung über monatlich 50 EUR bzw. 100 EUR vereinbart werden.
Meine Vergütung richtet sich nach den gesetzlichen Gebühren. Die Höhe der Gebühren wird im Fall einer Strafverteidigung von drei Faktoren beeinflusst: Durch Umfang, rechtliche Besonderheiten und Ihr Interesse am Ausgang des Strafverfahrens.
Ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten Ihres Rechtsstreites übernimmt, hängt davon ab, was für einen Vertrag Sie mit der Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben. Gerne übernehme ich die Kostendeckungsanfrage bei Ihrer Rechtschutzversicherung.
Falls Sie nicht in der Lage sind, sich eine rechtliche Vertretung zu leisten, haben Sie eventuell Anspruch auf Prozesskostenhilfe und/oder Beratungshilfe.
Gerne berate ich Sie hierzu.